7. Deutschland-Cup im Rennrutschen

2024 findet die siebte Auflage vom Deutschland-Cup im Rennrutschen statt. Deutschlandweit werden regionale Qualifikationsmeisterschaften im Zeitraum von Januar bis November ausgetragen. In unserem Terminkalender könnt ihr euch über die aktuellen Events informieren. Die jeweils schnellsten drei Teilnehmer/innen der Qualifikationsmeisterschaften können sich in den Wertungsklassen Herren und Damen für das große Finale Ende November 2024 im Vitamar in Bad Lauterberg qualifizieren. Auch in diesem Jahr kann eine Wildcard für das Finale beantragt werden. Allerdings wird diese nur in Ausnahmefällen vergeben.

 

Was ist Rennrutschen?

Beim Rennrutschen geht es darum eine Wasserrutsche in möglichst kurzer Zeit zu bewältigen. Grundvoraussetzung hierfür ist eine fest installierte digitale Zeitanzeige. Die Sportart gibt es seit ungefähr 30 Jahren und hat ihren Ursprung in Deutschland. Seit dem Jahr 2015 kümmert sich der Deutsche Rennrutsch Verband wieder aktiv um die Organisation solcher Wettkämpfe. Ziel ist es dabei möglichst viele Bäder zu involvieren und einen strukturierten Zeitplan mit sämtlichen Wettkampfterminen zu koordinieren.

 

Wettkampfmodus

Es werden insgesamt 3 Rutschläufe absolviert, wobei die langsamste Zeit gestrichen wird. Die verbleibenden 2 Zeiten werden aufsummiert. Sieger ist der Rutscher mit der geringsten Gesamtzeit. Alle weiteren Platzierungen werden nach aufsteigender Zeit sortiert.

 

Regelwerk

1. Das Fairplay unter den Teilnehmern steht bei allem Ehrgeiz an erster Stelle. Jeder kann mitmachen. Die Altersbeschränkung richtet sich nach der Freigabe der Rutsche durch den Hersteller.

2. Die Gesundheit der Teilnehmer hat Vorrang. Gerutscht werden muss in Rückenlage oder Sitzposition mit den Füßen voraus. Verboten ist das Rutschen auf den Ellenbogen, Knien oder dem Bauch. Ebenso ist es nicht erlaubt nackt zu rutschen. Die Benutzung von Hilfsmitteln wie Folien oder die Reibung vermindernde Substanzen wie Cremes oder Ölen ist nicht zulässig und führt zur Disqualifikation.

3. Die Entscheidungen des Kampfgerichtes sind Tatsachenentscheidungen und nicht anfechtbar.

4. Durch die Teilnahme am Wettkampf erkennt der Rutscher den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und Sachschäden jeder Art an. Es ist bekannt, dass häufiges Rutschen die Badekleidung stark beansprucht. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.